Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma HOKLARTHERM GmbH in 26689 Apen
§1. Gültigkeit
Angebote, in schriftlicher oder in mündlicher Form, sind bis zur Auftragsbestätigung durch uns freibleibend. Aufträge kommen erst nach schriftlicher Bestätigung zustande. Dies gilt auch für durch Vertreter vermittelte Aufträge. Abweichende Bestätigungen gelten als neue Angebote. Das Schriftformerfordernis entfällt bei nachträglichen Nebenarbeiten, Änderungen und Ergänzungen des Auftrages.
§2. Angebot
Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts - und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Änderungen sind unangemessen und vom Auftraggeber nicht mehr zu akzeptieren, sofern sie über das branchenübliche Maß hinausgehen. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor.
§3. Gefahrenübergang
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Die Wahl der Versandart und des Versandweges wird von uns nach billigem Ermessen bestimmt, sofern der Kunde keine ausdrücklichen Weisungen gibt. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
§4. Preisanpassung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Dauerschuldverhältnissen sowie bei Vereinbarungen, die Liefer- oder Leistungsfristen von mehr als 4 Monaten nach Vertragsabschluss enthalten, Verhandlungen über eine Preisanpassung zu verlangen, wenn nachstehende Positionen eine Erhöhung oder Senkung erfahren: Preise für das insgesamt benötigte Material ab Vertragsabschluß oder Lohn- und Lohnnebenkosten durch gesetzliche oder tarifliche Veränderungen oder die Mehrwertsteuer.
§5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Unsere Gewächshäuser, Hallen, Wintergärten und Überdachungen sind in der Regel Bausätze und, elementar verschraubt, demontierbar, so dass sie nach Demontage erneut verwendbar sind. Dieses trifft auch für geliefertes Zubehör, wie Heizungen, Beregnungsanlagen, Apparate und Maschinen zu. Im Falle der Weiterveräußerung von uns gelieferter Ware, die noch nicht bezahlt wurde, gilt der Anspruch aus Weiterlieferung bis zur Höhe unserer Forderungen als an uns abgetreten. Eingehende Beträge sind gesondert für uns zu verwahren. Wenn der Wert, der für uns nach den vorstehenden Bedingungen bestehenden Sicherheiten den Wert unserer Forderungen - nicht nur vorübergehend – um insgesamt mehr als 20 % übersteigt, so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur entsprechenden Freigabe von Sicherheiten seiner Wahl verpflichtet.
§6. Lieferfristen
Die vereinbarten Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Nichteinhaltung rechtfertigt nur den Rücktritt nach der Setzung einer angemessenen Nachfrist.
§7. Lieferung
Unsere angegebenen Lieferkosten beziehen sich immer auf eine Lieferung innerhalb Deutschlands. Auslandslieferungen und
Inselzuschläge werden gesondert abgerechnet und sind nur auf Anfrage erhältlich.
§ 8. Gewährleistung
a) Allgemeines: Die von uns geschuldete vereinbarte Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Besteller. Muster, Prospektangaben oder sich aus sonstigem Werbematerial ergebende Informationen stellen keine Übernahme von Beschaffenheitszusicherungen im Sinne von §443 BGB dar. Abbildungen sind der gelieferten Ware lediglich ähnlich. Der Hinweis auf technische Normen dient lediglich der Leistungsbeschreibung und ist kein Beschaffenheitsversprechen. Sofern es dem technischen Fortschritt dient, bleiben Änderungen in der Ausführung, Materialwahl -gestaltung, Profilgestaltung sowie sonstige Änderungen, welche im Rahmen des Zumutbaren sind vorbehalten.
b) Untersuchungspflicht Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung nach Erhalt unverzüglich auf Transportschäden, Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen. Transportschäden, Mängel, Falsch- oder Minder-lieferungen sowie Abweichungen vom Lieferschein bzw. von der Rechnung sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Sendung als genehmigt. Im Übrigen gilt §377 HGB im Geschäftsverkehr mit Unternehmern.
Sollte ein Mangel der Lieferung bereits zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Dies gilt nicht im Fall des §478 Abs. 2 BGB (Rückgriff des Unternehmers). In diesem Fall kann der Besteller nach seiner Wahl Ersatzlieferung oder Mangelbeseitigung in angemessener Zeit verlangen.
Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind insoweit ausgeschlossen als es sich um erhöhte Aufwendungen deshalb handelt, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
§ 9 Gewährleistungsfrist / Verjährung bei Verbrauchern
Für Mängel einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Ansonsten gilt für den Fall, dass der Besteller ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, eine Verjährungsfrist bei neu gelieferten Sachen von zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr.
Die gesetzlichen Fristen gelten auch bei einer von uns verschuldeten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Pflichtverletzung, bei der Übernahme einer Garantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Vorliegen von §479 Abs. 1 BGB.
Beschädigungen, bedingt durch höhere Gewalt, zum Beispiel Sturm, Hagel usw., sind nicht Gegenstand unserer Gewährleistung. Die Wartung obliegt dem Besteller.
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma HOKLARTHERM GmbH in 26689 Apen
10 Gewährleistungsfristen & Haftung bei Unternehmern
Für den Fall, dass der Besteller ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, beträgt die Verjährung von neu gelieferten Sachen die keine Bauleistungen darstellen, 1 Jahr. Bei Lieferung von gebrauchten Teilen, die keine Bauleistungen im Sinne des BGB darstellen, wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
Für Mängel einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist vier Jahre ab Ablieferung.
Dies gilt nicht bei einer von uns verschuldeten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Pflichtverletzung und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Vorliegen von §479 Abs. 1 BGB. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen. Bei der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Vertragswesentlich sind diejenigen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall sind die Schadenersatzansprüche aber, auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit sich vorstehend nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit unsere Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend
ist, wenn das Leben, der Körper oder die Gesundheit verletzt worden sind oder wenn Schadensersatzansprüche wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit gegen uns geltend gemacht werden oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen bei der direkten Inanspruchnahme durch den Besteller
§11. Widerrufsrecht
Dem Verbraucher steht nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu welchem der Kunde eine deutliche gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden ist. Die Frist beginnt jedoch nicht mit dem Tage des Eingangs der Ware beim Verbraucher. Die Widerrufsfrist beträgt 2 Wochen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform an die o.g. Adresse der HOKLARTHERM GmbH, Apen bzw. Rücksendung der Waren, die – nach Kundenspezifikationen angefertigt werden. Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von € 40,00 hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Für Warensendungen, die einen Betrag von € 40,00 übersteigen, übernimmt Hoklartherm die Transportkosten. Der Verbraucher hat hierzu, für ihn kostenfrei, die Deutsche Post AG mit einer unfrei Standard-Sendung zu beauftragen. Portokosten, die dem Verbraucher durch eine von ihm freigemachte Rücksendung entstehen, können nicht zurück erstattet werden. Für Großstücke ab 15 Kilogramm veranlasst die Firma Hoklartherm die Abholung der Ware beim Verbraucher. Die Abholung der Ware kann bei der Service-Hotline der Firma Hoklartherm, per Fax oder per Email
beantragt werden. Der Verbraucher hat für eine durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten, es sei denn, die Verschlechterung ist ausschließlich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Im Rahmen der Vermeidung einer Verschlechterung der Ware bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme empfehlen wir, den Einbau einzelner Komponenten durch autorisiertes Fachpersonal durchführen zu lassen.
§12. Montagen
Die Montagen gelten als selbstständiges Rechtsgeschäft. Sie werden zu festen Pauschalpreisen übernommen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Nach Anlieferung des Materials kann nicht die sofortige Ausführung der Montage verlangt werden, insbesondere nicht, wenn die Wetterverhältnisse ein Arbeiten im Freien nicht zulassen. Sollten auf Wunsch der Bauherrn Überstunden oder Feiertagsarbeit geleistet werden, sind entsprechende tarifliche Lohnzuschläge zu zahlen. Unsere Montagepreise setzen normale Bedingungen voraus, d. h., der Bauherr hat den Bauplatz in ordnungsgemäßem und die Montage nicht behindernden Zustand bereitzustellen. Das gleiche gilt für den Anfahrtsweg. Wird die Montage übermäßig erschwert, behalten wir uns eine Berechnung von Montagemehrkosten vor. Der Bauherr stellt rechtzeitig und unentgeltlich nahe dem Bauplatz notwendige, verschließbare Räumlichkeit zur Unterbringung von Material und Werkzeugen zur Verfügung. Die Haftung für angelieferte und gelagerte Materialien übernimmt der Bauherr. Mit Lieferung trägt der Käufer bzw. Besteller die Gefahr. Eine Bauabnahme durch unsere Monteure im Beisein des Bauherrn schließt das Bauvorhaben ab. Sie muss schriftlich durch Unterschrift bestätigt werden. Etwa noch festgestellte Mängel werden schnellst-möglich bzw. an Ort und Stelle behoben. Bei Geltendmachung weiterer Mängel nach Abnahme gelten unsere Vereinbarungen der Gewährleistung.
§13. Vertragswirksamkeit
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen verbindlich. Etwaige Druckfehler, offensichtlicher Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler verpflichten uns nicht gegenüber unserem Vertragspartner – gemäß § 119; Anfechtbarkeit wegen Irrtums.
§ 14. Verbraucherstreitbeilegung
Ist der Besteller ein Verbraucher, so gilt Folgendes: Der Unternehmer weist darauf hin, dass er weder verpflichtet noch bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (https://ec.europa.eu/consumers/odr/) nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.“
§15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenen Streitigkeiten bei Verbrauchergeschäften ist der Wohnsitz des Käufers, ansonsten der Hauptsitz des Verkäufers - Hoklartherm GmbH. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist Apen ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
§16. Datenschutz
Personen bezogenen Daten (z.B. Anrede, Namen, Anschrift, Email-Adresse) werden von uns ausschließlich gem. den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechtes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) erhoben, verarbeitet und gespeichert.
HOKLARTHERM GmbH